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Dipl.-Psych. (Univ.) Barbara Hecht

Praxis für Psychotherapie

Ablauf & Kosten

Psychotherapeutische Sprechstunde

Die psychotherapeutische Sprechstunde bietet Ihnen die Möglichkeit, mich und meine Praxis persönlich kennenzulernen. Meine Aufgabe ist es, im Rahmen der Sprechstunde eine erste Einschätzung zu geben, ob eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt, und welche Form der Unterstützung für Sie hilfreich sein könnte. Die psychotherapeutische Sprechstunde kann sich bei Bedarf auch über mehrere Einzelsitzungen erstrecken. Nach Abschluss der Sprechstunde teile ich Ihnen meine Einschätzung mit und erkläre Ihnen die weiteren Schritte.

Wenn sich im Rahmen der Sprechstunde herausstellt, dass eine behandlungsbedürftige psychische Störung vorliegt und eine Behandlung in meiner Praxis aller Voraussicht nach erfolgsversprechend ist, kann sich entweder eine Akutbehandlung oder eine ambulante Verhaltenstherapie anschließen.

Das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung und eine ausreichend günstige Prognose sind Grundvoraussetzungen dafür, dass die Kosten für die weitere Behandlung von der Kasse übernommen werden.

Wartezeit

Wegen des hohen Bedarfs bei gleichzeitig begrenztem Angebot an Psychotherapie ist nach Abschluss der psychotherapeutischen Sprechstunde in der Regel mit einer Wartezeit zu rechnen, ehe die Behandlung beginnen kann. Die Dauer der Wartezeit hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie der Dringlichkeit der Behandlung, Ihrer zeitlichen Flexibilität und der Länge der Warteliste. Leider kann ich Ihnen auf die Frage nach der Dauer der Wartezeit in der Regel keine pauschale Antwort geben, auch wenn ich ihr Bedürfnis danach sehr gut nachvollziehen kann.

Akutbehandlung

In manchen Fällen kann eine ambulante psychotherapeutische Akutbehandlung notwendig sein, um eine erste Stabilisierung bei akuten psychischen Krisen- und Ausnahmezuständen zu erreichen. Wenn eine ambulante Akutbehandlung dafür nicht ausreicht, kann auch eine teil- oder vollstationäre Krankenhausbehandlung eingeleitet werden.

Ambulante Verhaltenstherapie

Im Rahmen einer ambulanten Psychotherapie soll tiefgreifender an den Faktoren gearbeitet werden, die zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Störung beitragen, mit dem Ziel, dass sich die Beschwerden zurückbilden und Sie in Zukunft Ihre Herausforderungen auf eine gesündere Weise bewältigen können. Ich selbst biete ausschließlich verhaltenstherapeutische Psychotherapie an, bzw. störungsspezifische verhaltenstherapeutische Behandlungsformen, z.B. bei Traumafolgestörungen.

Zu Beginn der ambulanten Psychotherapie finden mindestens zwei sogenannte probatorische Sitzungen statt, in denen vertieft geklärt wird, ob die geplante Psychotherapie ausreichend erfolgsversprechend ist, und ob ich die passende Therapeutin für Sie bin. Nur wenn beides der Fall ist, kann die Therapie aufgenommen werden. Für Sie bieten die probatorischen Sitzungen die Möglichkeit, unverbindlich für sich zu klären, ob Sie sich ausreichend gut bei mir aufgehoben fühlen, um gemeinsam mit mir gut an Ihren Behandlungszielen arbeiten zu können.

Zu Beginn einer ambulanten Psychotherapie sind eine Reihe von Fragen zu klären, und es wird eine ausführliche Diagnostik durchgeführt, bei der Ihre intensive Mitarbeit unerlässlich ist. Ich führe Sie jedoch Schritt für Schritt durch den Prozess, und Sie können selbstverständlich jederzeit nachfragen, wenn etwas unverständlich für Sie sein sollte.

Kosten

Als psychologische Psychotherapeutin mit sogenanntem „Kassensitz“ kann ich die  Behandlungskosten für alle gesetzlich Versicherten direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnen. Ein eventuell entstehendes Ausfallhonorar für kurzfristig  von Ihnen abgesagte Sitzungen müssen Sie jedoch immer selbst tragen, die Kasse übernimmt diese Kosten grundsätzlich nicht. Bringen Sie zum Erstgespräch und jeweils zu Beginn jedes neuen Quartals Ihre Versichertenkarte oder einen gültigen Behandlungsausweis mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig, wenn Ihnen jedoch eine vorliegt, dann bringen Sie bitte auch diese mit.

Privat Versicherte sollten zunächst mit ihrer privaten Krankenversicherung klären, ob die Behandlungskosten von der Kasse erstattet werden, bzw. welche Leistungen in welcher Höhe erstattet werden. Bitte informieren Sie sich auch darüber, welche Formalien für einen gegebenenfalls erforderlichen Antrag notwendig sind, und bringen Sie die entsprechenden Vordrucke und Formulare mit. Ich unterstütze Sie bei der Antragsstellung.

Beihilfeberechtigte können vor Antragsstellung bis zu fünf probatorische Sitzungen zu Beginn der Behandlung wahrnehmen. Alle weiteren Sitzungen sind nur auf Antrag beihilfefähig. Die privaten Versicherungen richten sich meistens, aber nicht immer nach der Entscheidung der Beihilfestelle. Bitte klären Sie vorab, welche Kosten in welcher Höhe erstattet werden.

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte sind verpflichtet, unabhängig von einer eventuellen Kostenerstattung durch Dritte das von mir in Rechnung gestellte Honorar zum jeweiligen Fälligkeitstermin in voller Höhe zu begleichen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP), die Teil der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) ist. Ich berücksichtige dabei die seit dem 01.07.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen.

Auch für Selbstzahler richtet sich das Behandlungshonorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) und den oben genannten Abrechnungsempfehlungen.

Als psychologische Psychotherapeutin mit sogenanntem „Kassensitz“ kann ich die  Behandlungskosten für alle gesetzlich Versicherten direkt mit der jeweiligen Krankenkasse abrechnen. Ein eventuell entstehendes Ausfallhonorar für kurzfristig  von Ihnen abgesagte Sitzungen müssen Sie jedoch immer selbst tragen, die Kasse übernimmt diese Kosten grundsätzlich nicht. Bringen Sie zum Erstgespräch und jeweils zu Beginn jedes neuen Quartals Ihre Versichertenkarte oder einen gültigen Behandlungsausweis mit. Eine Überweisung ist nicht notwendig, wenn Ihnen jedoch eine vorliegt, dann bringen Sie bitte auch diese mit.

Privat Versicherte sollten zunächst mit ihrer privaten Krankenversicherung klären, ob die Behandlungskosten von der Kasse erstattet werden, bzw. welche Leistungen in welcher Höhe erstattet werden. Bitte informieren Sie sich auch darüber, welche Formalien für einen gegebenenfalls erforderlichen Antrag notwendig sind, und bringen Sie die entsprechenden Vordrucke und Formulare mit. Ich unterstütze Sie bei der Antragsstellung.

Beihilfeberechtigte können vor Antragsstellung bis zu fünf probatorische Sitzungen zu Beginn der Behandlung wahrnehmen. Alle weiteren Sitzungen sind nur auf Antrag beihilfefähig. Die privaten Versicherungen richten sich meistens, aber nicht immer nach der Entscheidung der Beihilfestelle. Bitte klären Sie vorab, welche Kosten in welcher Höhe erstattet werden.

Kosten

Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte sind verpflichtet, unabhängig von einer eventuellen Kostenerstattung durch Dritte das von mir in Rechnung gestellte Honorar zum jeweiligen Fälligkeitstermin in voller Höhe zu begleichen. Mein Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP), die Teil der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) ist. Ich berücksichtige dabei die seit dem 01.07.2024 geltenden gemeinsamen Abrechnungsempfehlungen der Bundesärztekammer, der Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfestellen von Bund und Ländern zur Erbringung neuer psychotherapeutischer Leistungen.

Auch für Selbstzahler richtet sich das Behandlungshonorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP) und den oben genannten Abrechnungsempfehlungen.

Regelmäßige Behandlungstermine und Ausfallhonorar

Eine psychotherapeutische Behandlung besteht aus regelmäßig wiederkehrenden Behandlungsterminen. Wenn Sie sich für eine Behandlung in meiner Praxis entscheiden, verpflichten Sie sich grundsätzlich dazu, alle vereinbarten Termine wahrzunehmen, weil eine Psychotherapie nur dann ausreichend erfolgsversprechend ist. Ich verpflichte mich meinerseits dazu, Ihren Therapieplatz für die Dauer der Behandlung für Sie offen zu halten, und nicht an andere Patienten zu vergeben.

Wenn in Ihrer derzeitigen Lebenssituation kein Raum für regelmäßige, d.h. in der Regel wöchentliche Behandlungssitzungen sowie die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen ist, macht es wenig Sinn, eine Verhaltenstherapie zu beginnen. Bitte machen Sie sich dies vor Beginn einer Behandlung bewusst.

Wiederkehrende Terminabsagen ganz gleich aus welchen Gründen gefährden die Kontinuität der Behandlung und damit den Behandlungserfolg. In diesem Fall kann die Grundlage für die Weiterbehandlung entfallen, was zur Folge hätte, dass die Behandlung vorzeitig abgeschlossen werden muss. Daher sollten Sie einen vereinbarten Termin nur dann absagen, wenn es gar nicht anders geht.

Sollten Sie einen Termin kurzfristig, das heißt, weniger als 48 Stunden vorher absagen müssen, kann Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden, das Sie selbst tragen müssen.

Eine psychotherapeutische Behandlung besteht aus regelmäßig wiederkehrenden Behandlungsterminen. Wenn Sie sich für eine Behandlung in meiner Praxis entscheiden, verpflichten Sie sich grundsätzlich dazu, alle vereinbarten Termine wahrzunehmen, weil eine Psychotherapie nur dann ausreichend erfolgsversprechend ist. Ich verpflichte mich meinerseits dazu, Ihren Therapieplatz für die Dauer der Behandlung für Sie offen zu halten, und nicht an andere Patienten zu vergeben.

Wenn in Ihrer derzeitigen Lebenssituation kein Raum für regelmäßige, d.h. in der Regel wöchentliche Behandlungssitzungen sowie die Vor- und Nachbereitung der Sitzungen ist, macht es wenig Sinn, eine Verhaltenstherapie zu beginnen. Bitte machen Sie sich dies vor Beginn einer Behandlung bewusst.

Regelmäßige Behandlungstermine und Ausfallhonorar

Wiederkehrende Terminabsagen ganz gleich aus welchen Gründen gefährden die Kontinuität der Behandlung und damit den Behandlungserfolg. In diesem Fall kann die Grundlage für die Weiterbehandlung entfallen, was zur Folge hätte, dass die Behandlung vorzeitig abgeschlossen werden muss. Daher sollten Sie einen vereinbarten Termin nur dann absagen, wenn es gar nicht anders geht.

Sollten Sie einen Termin kurzfristig, das heißt, weniger als 48 Stunden vorher absagen müssen, kann Ihnen ein Ausfallhonorar in Rechnung gestellt werden, das Sie selbst tragen müssen.